Betriebsmedizin

Nach dem Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen.
Wir übernehmen die arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben aller Größen und Branchen, um Unternehmen zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung zu beraten und in Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen.

Hierzu gehört auch die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen für den Arbeitnehmer. Dieses geschieht vor Ort im Betrieb oder in unseren Praxisräumen.
Ein weiterer Aspekt unserer Tätigkeit ist die Beratung zum Umgang mit Gefährdungen und Gefahrstoffen sowie zur Ergonomie am Arbeitsplatz.

Wir unterstützen den Unternehmer bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, auch für psychische Belastungen und im Mutterschutz.

Wir nehmen am BEM-Verfahren (Berufliches Wiedereingliederungsmanagement) teil und bringen unser Wissen als Teil des BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement) ein.